1. ALLGEMEINES
- Anbieter/Eigentrümer: Ertugrul Selvi, Selvportrait, Ferdinand Walbrechtstraße 1, 30163 Hannover, +49 151 566 266 67. Nachstehend Eigentümer oder Inhaber genannt.
- Mietstudios:
- Studio Voss, Voßstr. 31, 30161 Hannover, info@studio-voss.com, www.studio-voss.com
- Studio Plaat, Ferdinand Walbrechtstraße 1, 30163 Hannover
- Noordloft, Schulenburger Landstraße 288, 30419 Hannover
- nachstehend Studio Voss oder Studio genannt
- Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden Mietbedingungen genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungen von Studio Voss, sowie Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenden Gegenstände, technischem Equipment und unbeweglichen Anlagen.
- Durch Übernahme des Studios gelten diese als vereinbart.
- Vertragliche Änderungen von Bestimmungen die, die Mietbedingungen inhaltlich ändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Studio Voss, bzw. dem Eigentümer. Ansonsten bleiben Änderungen Unwirksam.
1.1 MIETSACHE
- STUDIO VOSS, Voßstraße 31, 30161 Hannover, Fotostudio mit WC.
- Einrichtung: Sofa, div. Stühle. Hocker, Regal, Wasserkocher,
- Leiter, Tischplatte, Tischböcke, Kleiderstange,
- siehe auch aktuelle Inventarliste.
- Techn. Equipment: 5 Stative, 5 Reflexschirme, div. Stromkabel, Alexa-Lautsprecher, 2 Studio-LEDs, 1x Spotlight mit Aufsätzen
- Ladekabel, Laptop-Stativ, kleiner Diffusor, kleiner Reflektor, Steamer, Produktfoto-Hintergrundsystem, mobiles Fotohintegrundsystem, Autopole, div, Hintergründe, siehe aktuelle Inventarliste.
2. MIETE
a) Die vereinbarte Studiomiete wird den aktuellen Preisen des E-Termin Kalenders entnommen.
a.2) Die Buchung der Studiomiete erfolgt durch den E-Termin Kalender von Studio Voss.
b) Die Benutzung von Lichtequipment bedarf der zusätzlichen Miete und kann auch vor Ort durch die einfache Nutzung gebucht werden. Die Preise werden im E-Termin Kalender angegeben und basieren auf Stundenbasis.
b.2) Die Nutzung von neuen Fotokarton-Hintergrund Flächen kann ohne Buchung erfolgen, werden jedoch nach aktueller Preisliste pro Lfm berechnet. Die Abnutzung muss nachträglich vom Mieter abgemessen und mit vorgesehenen Etiketten (Name, lfm, Datum) markiert werden.
c) Der Mieter ist verpflichtet, Verlängerungen des Termins per Mail oder Anruf anzukündigen. Ein Anspruch auf Terminüberschreitung besteht nicht.
d) Widerruf: Bis 7 Tage vor der Einzelbuchung fallen
keine Rücktrittskosten an. Danach 50% der Nutzungsgebühr. Dies wird als Stornorechnung in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht für kurzfristige Anfragen innerhalb von 3 Tagen. Die Stornierung kann in Textform per Mail (kontakt@studio-voss.com) oder Telefon (015156626667) erfolgen mit Angabe von Name und Buchungszeit. Es besteht außerdem die Möglichkeit durch einen Klick in der Bestätigungsmail den Termin zu stornieren.
e) Auch während der gesamten Mietdauer behält das Studio Voss oder Eigentümer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten betreten. Es wird jedoch Rücksicht genommen auf laufende Aufnahmen.
f) Weitere Serviceleistungen wie Fotoassistenz, Studioaufsicht, bestimmte Requisiten sind nach Absprache möglich und bedürfen weiterer schriftlicher Dokumentation.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Die Miete ist vor Beginn des Termin zu zahlen. Nichtbezahlte Termine werden bei Mietbeginn storniert und eine Stornorechnung nach 2d) wird fällig.
b) zusätzliche Kosten wie in 2b) und 2b.2) werden nach der Anmietung abgerechnet.
c) Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Absprache.
d) Für das Wochenende (Samstag 0:00 Uhr bis Sonntag 23:59 Uhr) wird bei Buchung automatisch ein Zuschlag von 7% berechnet.
e) Alle Leistungen enthalten Mehrwertsteuer. Eine Rechnung wird auf Wunsch separat zugesendet.
f) Alle Zahlungsmethoden werden bei Buchung und in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
4. NUTZUNGEN
a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio samt Inhalt sorgfältig zu behandeln und nicht zu zweckentfremden. Alle bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie behördliche Anordnungen und Vorschriften gelten auch weiterhin. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung dieser vertraglichen Bedingungen von für ihn tätigen Dritten z.B. Models, Assistenten, Visagisten, Besuchern, Kunden etc.
a.2) Die Nutzung des Studios ist ausschließlich für private bzw. kommerzielle Fotografie- und Videoaufnahmen gestattet. Die entstehenden Aufnahmen müssen dem Zweck eines Portfolios, Kundenauftrages entsprechen. Eine Nutzung außerhalb dieses Zwecks bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers/des Studio Voss.
b) Die Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten, offenem Feuer (Rauchen), Wasser- oder Explosionsaufnahmen und weiteren Mitteln die zu einer Gefährdung von menschen und Verunreinigung sowie Schaden am Studio verursachen, sind verboten. Bei Verunreinigung durch hier nicht genannte Materialien kann vom Vermieter eine Reinigungspauschale berechnet werden.
c) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vertragsbestimmungen behält sich das Studio Voss und sein Eigentümer das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten.
d) Das Parken vor dem Studio ist nicht gestattet. Zum Be- und entladen darf für 15min gehalten werden (Warnblinklicht an). Störung der Nachbarn durch unangemessene Lautstärke ist. Nicht gestattet.
e) Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon sind z.B. Firmen, die Mitarbeiter beauftragen oder Workshops in denen Wissen und Kenntnisse vermittelt werden. Ausnahmen sind vorher schriftlich abzuklären.
f) Eigener Abfall ist selbstständig zu entfernen. Dazu gehören auch mitgebrachte Pfandflaschen.
g) Energiekosten: Dem Mieter werden außergewöhnlich hohe Strom- bzw. Gasverbrauch nachträglich in Rechnung gestellt.
5. ZUSTAND DER RÄUME
a) Die Räume werden in besenreinem Zustand überlassen. Der Zustand ist zu Beginn der Miete vom Mieter zu überprüfen und ggf dem Vermieter mitzuteilen. Bei Mietende muss das Studio in besenreinem Zustand übergeben werden. Aufräumt und Abbauzeiten gehören mit zur Mietzeit und werden nicht zusätzlich gewährt. Türen und Fenster sind bei Beendigung zu schließen. Aufgebaute Requisiten und Hilfsmittel/Equipemtn muss wieder abgebaut und an die ursprünglichen Plätze zurückgelegt werden.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
a) Alle vom Studio Voss vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Inhabers (Ertugrul Selvi).
b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht gestattet.
7. HAFTUNG
a) Für die vom Mieter in das Studio Voss eingebrachten Gegenstände oder Equipment wird keine Haftung übernommen.
b) Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder Zugang gewährten Dritten verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an technischem Equipment sowie die daraus entstehenden Folgekosten. Schadensfälle sind unverzüglich zu melden.
c) Das Studio Voss und Eigentümer haften nicht für Ausfallschäden des Mieters außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL
a) Für die vom Mieter in das Studio Voss eingebrachten Gegenstände oder Equipment wird keine Haftung übernommen.
a) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine
dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame
Regelung zu treffen.